Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen PraxisLeasing GmbH und unseren Kunden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der PraxisLeasing GmbH, Edisonallee 25, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend "PraxisLeasing" oder "wir" genannt) und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie" genannt). Sie regeln sämtliche Finanzdienstleistungen, einschließlich Leasingverträge, Factoringvereinbarungen und damit verbundene Beratungsleistungen.

1.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme Ihres Antrags durch PraxisLeasing zustande. Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Durch die Übermittlung eines Antragsformulars geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Leasingverträge

2.1 Leasinggegenstand und Laufzeit

Der Leasinggegenstand, die Leasingdauer und die monatlichen Leasingraten werden im jeweiligen Leasingvertrag individuell vereinbart. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Der Leasinggegenstand bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum von PraxisLeasing. Der Kunde erhält lediglich das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstandes gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

2.2 Leasingraten und Zahlungsbedingungen

Die Leasingraten sind monatlich im Voraus zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die erste Leasingrate ist bei Vertragsschluss fällig. Alle weiteren Raten sind jeweils zum ersten Werktag des Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug vom angegebenen Bankkonto des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen.

2.3 Zinssätze und Effektivzins

Der effektive Jahreszins wird im individuellen Leasingvertrag ausgewiesen und richtet sich nach der Bonität des Kunden, der Laufzeit des Vertrages und dem aktuellen Marktzinsniveau. Der Zinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart und kann nicht einseitig geändert werden. Alle Zinsberechnungen erfolgen nach der Methode der linearen Verzinsung auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen.

2.4 Sonderzahlungen und Anzahlung

Der Kunde kann bei Vertragsabschluss eine Sonderzahlung leisten, um die monatlichen Leasingraten zu reduzieren. Die Höhe der Sonderzahlung wird im Leasingvertrag festgelegt. Sonderzahlungen sind nicht erstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Während der Vertragslaufzeit können zusätzliche Sondertilgungen nach vorheriger Vereinbarung geleistet werden.

3. Gebühren und Kosten

3.1 Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung und Prüfung von Leasinganträgen erhebt PraxisLeasing eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Wert des Leasinggegenstandes und wird vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert. Die Bearbeitungsgebühr deckt die Kosten für Bonitätsprüfung, Vertragsausarbeitung und administrative Prozesse ab. Sie ist auch dann fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Kunde vom Vertrag zurücktritt.

3.2 Verzugszinsen und Mahngebühren

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zusätzlich behält sich PraxisLeasing das Recht vor, für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro für die erste Mahnung, 10 Euro für die zweite Mahnung und 15 Euro für jede weitere Mahnung zu erheben. Diese Gebühren decken die administrativen Kosten des Mahnwesens ab.

3.3 Rückgabe- und Verwaltungsgebühren

Bei Vertragsende fällt eine Rückgabegebühr für die Prüfung und Bewertung des zurückgegebenen Leasinggegenstandes an. Diese Gebühr beträgt pauschal 150 Euro und deckt die Kosten für Begutachtung, Dokumentation und eventuelle Aufbereitung ab. Sollte der Leasinggegenstand Schäden aufweisen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, können zusätzliche Kosten für Reparaturen oder Wertminderung geltend gemacht werden.

3.4 Vorzeitige Vertragsauflösung

Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages ist nur mit Zustimmung von PraxisLeasing möglich. In diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, die sich aus den noch ausstehenden Leasingraten abzüglich eines angemessenen Abzinsungsfaktors zusammensetzt. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Vertragsauflösung in Höhe von 2 Prozent der Restleasingsumme erhoben.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Sorgfaltspflicht und Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, den Leasinggegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Leasinggegenstand darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PraxisLeasing an Dritte weitergegeben, vermietet oder als Sicherheit verwendet werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Leasinggegenstand während der gesamten Vertragslaufzeit.

4.2 Wartung und Instandhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gemäß den Herstellervorgaben durchführen zu lassen. Sämtliche Wartungsarbeiten müssen von autorisierten Fachbetrieben ausgeführt und dokumentiert werden. Die entsprechenden Nachweise sind auf Verlangen von PraxisLeasing vorzulegen. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Versicherungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Leasinggegenstand während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Die Versicherung muss mindestens Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus und höhere Gewalt abdecken. PraxisLeasing ist als Sicherungsnehmer in die Versicherungspolice einzutragen. Der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz ist PraxisLeasing jährlich unaufgefordert vorzulegen.

4.4 Informationspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, PraxisLeasing unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gefährden könnten. Dies umfasst insbesondere Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, Insolvenzverfahren, Pfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen. Ebenso sind Schäden am Leasinggegenstand, Diebstahl oder Verlust unverzüglich zu melden.

5. Factoringvereinbarungen

5.1 Forderungsabtretung

Im Rahmen von Factoringvereinbarungen tritt der Kunde seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an PraxisLeasing ab. Die Abtretung erfolgt mit allen Nebenrechten und Sicherheiten. Der Kunde garantiert, dass die abgetretenen Forderungen rechtlich einwandfrei bestehen und frei von Rechten Dritter sind. PraxisLeasing übernimmt das Ausfallrisiko für die angekauften Forderungen, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2 Factoringgebühren

Für die Übernahme und Verwaltung der Forderungen erhebt PraxisLeasing eine Factoringgebühr, die als Prozentsatz des Forderungsbetrages berechnet wird. Die genaue Höhe der Gebühr wird im individuellen Factoringvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Forderungsvolumen, der Bonität der Schuldner und dem vereinbarten Leistungsumfang. Zusätzlich können Zinsen für die vorzeitige Auszahlung der Forderungsbeträge anfallen.

5.3 Auszahlung und Abrechnung

Die Auszahlung der angekauften Forderungen erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. PraxisLeasing behält einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt zurück, der nach vollständiger Begleichung der Forderung durch den Schuldner ausgezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt monatlich mit detaillierter Aufstellung aller angekauften Forderungen, Gebühren und Auszahlungen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Haftungsbeschränkung

PraxisLeasing haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PraxisLeasing.

6.2 Gewährleistung bei Leasinggegenständen

PraxisLeasing übernimmt keine Gewährleistung für die Beschaffenheit, Eignung oder Funktionsfähigkeit des Leasinggegenstandes. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten des Leasinggegenstandes. PraxisLeasing tritt jedoch auf Wunsch des Kunden seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden ab, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen und PraxisLeasing darüber zu informieren.

6.3 Höhere Gewalt

PraxisLeasing haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von PraxisLeasing liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Streiks, behördliche Anordnungen oder schwerwiegende Störungen der Infrastruktur. In solchen Fällen werden die Vertragspflichten für die Dauer der Behinderung ausgesetzt.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 Datenverarbeitung

PraxisLeasing verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Bonitätsprüfung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website unterpraxicleasing.de.com/privacy.html.

7.2 Bonitätsprüfung und Auskunfteien

Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit holt PraxisLeasing Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien ein. Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss in diese Bonitätsprüfung ein. PraxisLeasing übermittelt auch Daten über die Beantragung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses an Auskunfteien, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Diese Daten können von anderen Unternehmen zur Bonitätsprüfung abgerufen werden.

7.3 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen oder Weitergaben an beauftragte Dienstleister, die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

8. Kündigung und Vertragsbeendigung

8.1 Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Leasingdauer. Factoringvereinbarungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nicht eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.2 Außerordentliche Kündigung

PraxisLeasing ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise in Verzug ist, oder wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet wird. Weitere wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder die Gefährdung des Leasinggegenstandes.

8.3 Folgen der Vertragsbeendigung

Bei Vertragsende ist der Leasinggegenstand unverzüglich an PraxisLeasing zurückzugeben. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko der Rückgabe. Der Leasinggegenstand muss in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückgegeben werden. Normale Gebrauchsspuren sind zulässig. Bei vorzeitiger Beendigung durch außerordentliche Kündigung werden alle noch ausstehenden Leasingraten sofort fällig.

9. Abtretung und Aufrechnung

9.1 Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PraxisLeasing an Dritte abzutreten. PraxisLeasing ist hingegen berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis jederzeit an Dritte abzutreten. Der Kunde wird über eine solche Abtretung informiert und erhält die Kontaktdaten des neuen Gläubigers.

9.2 Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann gegen Forderungen von PraxisLeasing nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Diese Einschränkungen dienen der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung und dem Schutz der finanziellen Interessen von PraxisLeasing.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen PraxisLeasing und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt auch für Kunden mit Sitz im Ausland, soweit dadurch keine zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, umgangen werden.

10.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Neu-Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. PraxisLeasing ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

10.4 Änderungen der AGB

PraxisLeasing behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. PraxisLeasing wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung dieser Sechswochenfrist besonders hinweisen.

10.5 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher auf ihrer Grundlage geschlossener Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Übermittlung per E-Mail genügt der Schriftform nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

Kontaktinformationen

PraxisLeasing GmbH

Edisonallee 25

89231 Neu-Ulm, Deutschland

Telefon: +49 0731 880 1700

E-Mail: Support@praxicleasing.de.com

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu Ihrem Vertrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über die oben angegebenen Kontaktdaten.